| Ab sofort ist der Neuwarenverkauf (mit Ausnahme von Obst und Gemüse, sowie von Teppichen) für alle ohne vorherige Anmeldung wieder möglich. Sie sollten lediglich darauf achten, morgens rechtzeitig anzufahren, um sich einen Standplatz zu sichern bzw. entsprechend eingewiesen zu werden.
* Das Mindeststandgeld beträgt pro Stand und/oder Kfz: 2 lfd. Meter. Bei der Berechnung wird die längste Seite des Standes berechnet. Bitte beachen Sie bei den AGB's Punkt 8!
** Die Pauschalpreise gelten nicht für Gemeinschaftsstände mehrerer Teilnehmer. Diese werden ausschließlich über den Meterpreis abgerechnet.
Zusätzlich einmal pro Jahr findet auch jeden 3. Sonntag im Oktober von 13.00 bis 18.00 Uhr ein Sonntagsflohmarkt statt. Der Aufbau ist hier ab 12.30 Uhr möglich.
Eine telefonische Anmeldung, egal ob Wochen- oder Sonntagsmarkt ist nicht erforderlich.
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